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Nach diesen Kriterien entscheiden wir

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Bewertungskriterien

Berufstätigkeit der Eltern

Die Berufstätigkeit der Eltern ist das wichtigste Entscheidungskriterium bei der Auswahl der Kinder. Kinder, deren Eltern beide arbeiten, bzw. deren alleinerziehendes Elternteil arbeitet, werden bevorzugt aufgenommen. Wir bitten daher um aktuelle Arbeitsbescheinigungen beider Elternteile mit Angabe der Wochenarbeitszeit. Bei Selbstständigen wird eine selbst ausgestellte Bescheinigung auf aussagekräftigem Briefpapier akzeptiert. Im Falle eines geplanten Berufswiedereinstiegs benötigen wir eine Bescheinigung des Arbeitgebers mit Angabe des Zeitpunktes und der Arbeitszeit.

Geschwisterkinder

Wenn bereits ein Kind einer Familie betreut wird, wird das Geschwisterkind bevorzugt in die gleiche Gruppe aufgenommen. Als Geschwisterkinder gelten nur die Kinder, deren Geschwister zum Zeitpunkt ihres Eintretens noch in der Mittagsbetreuung sind.

Ehrenamtliches Engagement

Die Erfahrung hat gezeigt, dass sich ein Großteil der Bewerber in vergleichbaren Lebensumständen befindet. Daher haben wir noch eine weitere Unterscheidung eingeführt und geben Bewerbern mit nachweisbarem ehrenamtlichen Engagement (Bescheinigung!) den Vorrang.

Gibt es weniger Plätze als Bewerber mit den gleichen Voraussetzungen, entscheidet das Los.

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